Organisation & Meldestellen

Zur Verankerung von Compliance in der Diehl-Gruppe und zur Durchsetzung des Verhaltenskodex des Diehl-Konzerns (Code of Conduct) haben Vorstand und Aufsichtsrat eine Compliance Organisation ins Leben gerufen. Diese Compliance Organisation des Konzerns wird von Dr. Sebastian Buss (Corporate Compliance Officer, CCO) geleitet. Zur regelmäßigen Überprüfung der Geschäftsprozesse im Hinblick auf die Einhaltung des Verhaltenskodex des Diehl-Konzerns (Code of Conduct), zur Identifizierung von Compliance Problemfeldern sowie zur Untersuchung erkannter Verstöße wurde ein Compliance Committee eingerichtet, dem auch Mitglieder des Vorstands angehören. Der Corporate Compliance Officer (CCO) berichtet darüber hinaus regelmäßig dem Vorstand. Die Compliance Organisation bei Diehl wird zudem durch einen neutralen, zu strikter Vertraulichkeit verpflichteten, externen Ombudsmann (Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert) ergänzt. An den Ombudsmann als neutrale Stelle können sich Diehl Mitarbeiter und Dritte vertrauensvoll wenden, wenn sie unkorrekte Geschäftspraktiken in Unternehmen der Diehl-Gruppe beobachtet haben oder bei Zulieferern. 

Auch über das folgende externe Online-Hinweisgebertool kann jeder Compliance-Verstöße melden: https://diehl.integrityline.com/frontpage
Dieses System steht Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten offen. Hinweise können auch telefonisch unter der +49 30 99 25 71 46 abgegeben werden. Verwenden Sie dafür nach entsprechender Aufforderung den Company Access-PIN 4367.

China: Bitte beachten Sie bei Hinweisen, die Sie aus China abgeben, aufgrund rechtlicher Vorgaben ausschließlich die folgende Meldemöglichkeit zu nutzen: compliance-diehl-china@roedl.cn 

Die Meldungen werden von eigens hierzu autorisierten Diehl-Fachleuten bearbeitet. Diese zuständigen Personen handeln unparteiisch. Sie sind unabhängig und im Rahmen der Zuständigkeit für das Beschwerdeverfahren nicht an Weisungen gebunden. Außerdem sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Zuständig für das Beschwerdeverfahren ist der Diehl Corporate Compliance Officer (CCO) oder eine durch ihn autorisierte Person.

Hinweisgeber/-innen haben mit den oben aufgeführten Meldewegen die Möglichkeit, Verstöße so zu melden, dass sie im Regelfall am schnellsten untersucht und abgestellt werden können, um so auch Schaden abzuwenden.

Deshalb sollten Sie als Hinweisgeber/-in in den Fällen, in denen wir Diehl-intern wirksam gegen den Verstoß vorgehen können, die Meldung an eine der o.g. Meldestellen bevorzugen.

Hinweisgeberschutz

Wer gutgläubig einen Hinweis abgibt, darf aufgrund der Tatsache, dass er eine solche Meldung gemacht hat, nicht mit Sanktionen belegt oder auf sonstige Weise benachteiligt werden. Diehl ergreift Maßnahmen, um Vergeltungsmaßnahmen zu verhindern, aufzudecken und zu korrigieren.

Externe Meldestelle:

Hinweisgeber können auch die unter dem folgenden Link genannten externen Meldeverfahren nutzen:

Bundesamt für Justiz (BfJ)

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